AGB & Formulare

Hilfestellungen und
Auftragsformulare zum Download:

Auf dieser Seite finden Sie die von uns zusammengestellten Formulare mit einer kleinen Beschreibungen und ein Ablaufplan für den/die nächste Angehörige/n.

Link Aufgabenliste
Link Auftragsformular, Preisliste und AGB
Link Zahlungsvereinbarung und Lastschrift
Link Sozialbestattung
Link Aufgabenliste
Link Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufgabenliste

Wir haben Ihnen eine Aufgabenliste zusammengestellt, damit Sie im Trauerfall einen kleinen Leitfaden für die Formalitäten bekommen.  Diese Liste finden Sie auch direkt zum Lesen am Ende der Seite.

  1. PDF Checkliste.pdf [25 KB] (wird zurzeit überarbeitet!)

Auftragsformular, Preisliste und AGB

Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von GDS Bestattungen.

  1. Auftragsformular (Auftrag, Bestattungsvollmacht, Preisliste und AGB)
    PDF Bestattungsauftrag.pdf [208 KB]

  2. Preisliste
    PDF Preisliste2010.pdf [152 KB]

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    PDF AGB.pdf [25 KB]
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Sozialbestattung

Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von GDS Bestattungen. Antragsformular für die Übernahme von Bestattungskosten durch das Amt/Gemeinde nach § 74 SGB XII.

  1. Auftragsformular (Auftrag, Bestattungsvollmacht, Preisliste und AGB)
    PDF Bestattungsauftrag.pdf [208 KB]

  2. Preislist
    PDF Preisliste2010.pdf [39 KB]

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    PDF AGB.pdf [25 KB]

Antrag auf Erstattung von Bestattungskosten durch das Amt (einschließlich Merkblatt)

  1. PDF Kostenuebernahme_Amt.pdf [131 KB]
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Aufgabenliste

Als nächster Angehörige eines Verstorbenen haben Sie neben der Trauer und dem Verlust noch die Aufgabe, die sich durch das LandesBestattungsgesetz ergibt, die Formalien und die Bestattung zu organisieren. Wir versuchen Ihnen mit einer kleinen Erledigungsliste zu helfen.

1. Todesfall zu Hause: (Haus-) Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt! 

2. Egal, ob Sie ein Bestattungsunternehmen mit den Formalitäten beauftragen oder nicht:

Folgende orginal Unterlagen des Verstorbenen sind unverzichtbar:

3. Folgende Formalitäten sind zu erledigen:

4. Zu organisieren sind:

  1. Überführung des Leichnams 
  2. Art der Bestattung
  3. Trauerfeier
  4. Beantragung von Sterbegeldern und Beihilfen bei Krankenkassen, Versicherungen
  5. Nur für Witwen/Witwer: Beantragung der Vorschusszahlung aus laufender Rente
  6. Finanzierung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.04.2010

Im Folgenden sind die vertrags-gegenständigen Geschäftsbedingungen (AGB) von „GDS Gesellschaft für Dienstleistungen und Soziales mbH“, Pinnaubogen 121, 25482 Appen (nachfolgend: GDS Bestattungen).

Gegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen GDS Bestattungen und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn GDS Bestattungen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

Auftragsannahme
Ein Auftrag kommt nach dem Einreichen der vollständigen Vertragsunterlagen und der Annahme durch einen Mitarbeiter von GDS Bestattungen zustande. Der im Auftrag enthaltene Auftrag zur Kremierung wird aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze der Länder, erst nach weiteren 48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen in die notwendige Kühlung, so wie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von GDS Bestattungen in Appen. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von GDS Bestattungen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von GDS Bestattungen als vereinbart.

Bezahlung
1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 21 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen, der Auftraggeber erhält dafür eine Rechnung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
2. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
3. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch GDS Bestattungen können 5,00 € berechnet werden.
4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist GDS Bestattungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch GDS Bestattungen nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf GDS Bestattungen eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Die Regelungen in Punkt 4 und 5 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die GDS Bestattungen nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von GDS Bestattungen zur Folge.
8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt GDS Bestattungen ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von GDS Bestattungen unverzüglich nachzuzahlen.

Factoring
1. GDS Bestattungen steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring- Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu.
2. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring- Unternehmen abgetreten.
3. Durch GDS Bestattungen verauslagte Forderungen (z. B. Totenschein, Arztrechnungen, externe Kühlung usw.) werden mit einer Gebühr von 4% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber weiter berechnet. Die 4% sind bei GDS entstehende Kosten für eine Zahlungsgarantie.

Haftung
1. GDS Bestattungen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von GDS Bestattungen beruhen. Soweit GDS Bestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen GDS Bestattungen ein Jahr.
3. GDS Bestattungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das GDS Bestattungen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
4. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. GDS Bestattungen handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Kündigung
Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von GDS Bestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

Sonstiges
1. GDS Bestattungen ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen, auch nachträglich wenn GDS Bestattungen Auftrag bereits angenommen hatte.
2. GDS Bestattungen ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
3. In allen Rechtsangelegenheiten mit GDS Bestattungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.



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Post- und Dokumentenanschrift:
GDS Bestattungen
Pinnaubogen 121
25482 Appen

EMail : info@gds-bestattungen.com
icon internet: www.gds-bestattungen.com

News Neuigkeiten

Neues Urteil zum Thema Bestattungskosten:

Sind mehrere Angehörige (hier: Geschwister) gleichrangig Bestattungspflichtig, kann die Bestattungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens die vollen Kosten von nur einem der Bestattungspflichtigen verlangen und diesen im übrigen auf dessen Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Pflichtigen verweisen. Eine Verpfichtung der Behörde, alle Bestattungspflichtigen nur anteilig zur Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
(VGH Baden-Württemberg, beschl. v. 15.11.2007 z. Az. 1 S 1471/07)