Angehörige & Erben finden

Angehörige oder Erben suchen & finden

Sie haben Nachricht über das Ableben eines Verwandten oder Bekannten erhalten und möchten nun die Familie oder Freunde des Verstorbenen suchen und finden, die Sie bis jetzt nicht ausfindig machen konnten. Wir bieten, über eine Wirtschaftsdetektei, einen speziellen Such-Service mit einer hohen Erfolgsquote für unsere Kunden an.

Angehörige, Erben und Kostenerstattung

Es gibt viele Gründe, warum die Suche nach Angehörigen wichtig sein kann, auch aus rechtlicher Sicht. Laut Bestattungsgesetz hat der nächste Angehörige für die Kosten einer Bestattung aufzukommen und kann, sollte kein letzter Wille vorliegen, entscheiden, wie die Bestattung durchgeführt werden soll:

  1. Sie möchten Familienmitglieder finden, zu denen seit langem kein Kontakt mehr besteht, damit auch diese bei einer Trauerfeier Abschied nehmen können.
  2. Sie suchen den nächsten Angehörigen, damit dieser die Bestattung organisieren kann.
  3. Sie haben sich um die Bestattung eines fernen Verwandten/Bekannten gekümmert und möchten die Kosten nun vom nächsten Angehörigen des Verstorbenen erstattet haben.
  4. Der Verstorbene hat in seinem Testament Erben benannt, zu denen Sie keinen Kontakt haben oder die Ihnen unbekannt sind und Sie möchten die Erben finden, um den letzten Willen zu erfüllen.

Gemeinden und Behörden

Gemeinden und Behörden sind verpflichtet, nach Angehörigen eines Verstorbenen zu suchen, bevor die Bestattung von Amts wegen angeordnet wird. Wir haben über die Spezialisierung der Wirtschaftsdetektei Gorr die Möglichkeit, schnellere und bessere Erfolge zu liefern, als die Ermittlung von Amts wegen ergeben würde

Fragen und Kosten

Die Wirtschaftsdetektei Gorr berechnet für eine Grundauskunft, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt, eine Gebühr von 359 Euro. Sie haben die Möglichkeit, sich im Vorwege in einem persönlichen Gespräch zu informieren und auch nach weiteren Dienstleistungen zu fragen.

Ansprechpartner: Herr Gorr
Telefonnummer: Hamburg (040) 710 079 18

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News Neuigkeiten

Neues Urteil zum Thema Bestattungskosten:

Sind mehrere Angehörige (hier: Geschwister) gleichrangig Bestattungspflichtig, kann die Bestattungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens die vollen Kosten von nur einem der Bestattungspflichtigen verlangen und diesen im übrigen auf dessen Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Pflichtigen verweisen. Eine Verpfichtung der Behörde, alle Bestattungspflichtigen nur anteilig zur Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
(VGH Baden-Württemberg, beschl. v. 15.11.2007 z. Az. 1 S 1471/07)