Bestattungsvorsorge
Schon heute alles für morgen regeln
Mit dem Allianz BestattungsSchutzbrief stellen Sie sicher, dass der letzte Weg genau so verläuft, wie Sie es sich wünschen. Dafür halten wir den vorab festgelegten Betrag bereit und garantieren, dass dieses Geld ausschließlich für die von Ihnen gewünschten Leistungen verwendet wird. Zudem bieten wir Ihnen beispielsweise zusätzliche Erstberatung durch einen Anwalt und damit weit mehr als nur eine Finanzierungshilfe für die Bestattungskosten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
- das Bestattungsunternehmen kann frei gewählt werden.
- Sie legen fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll.
- Sie können sicherstellen, dass hierfür die finanziellen Mittel bereitstehen und auch ausschließlich dafür verwendet werden.
- Ihre Angehörigen müssen sich in dieser schwierigen Situation nicht um organisatorische Dinge kümmern.
- für Fragen rund um Nachlass und Testament bieten wir Ihnen Unterstützung durch unser Service-Telefon sowie die Erstberatung durch einen Anwalt.
- Sie erhalten den BestattungsSchutzbrief ohne Gesundheitsprüfung.
Wer sich mit seinem Lebensende beschäftigt, hat oft präzise Vorstellungen davon, wie er seinen letzten Weg beschreiten möchte. Nicht immer erfahren allerdings die Angehörigen von diesen Wünschen. Daraus entsteht eine schwierige Situation. Zudem kostet eine Beerdigung eine Menge Geld und daraus entsteht für die Familie obendrein eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Mit dem Allianz BestattungsSchutzbrief stellen Sie sicher, dass eine solche Situation nicht eintritt. Wir finanzieren Ihr begräbnis mit dem vorab von Ihnen festgelegten Betrag und organisieren Trauerfeier, Bestattung, Grabstein und Grabpflege ganz nach Ihren Wünschen – garantiert.
Den Allianz BestattungsSchutzbrief können Sie einfach in nur drei Schritten abschließen. So sorgen Sie dafür, dass nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen abläuft:
Schritt 1: Summe ermitteln
Überschlagen Sie grob, welche Kosten für die von Ihnen gewünschten Leistungen entstehen. Nutzen Sie unsere Preisliste als Vorlage oder Fragen Sie Ihren Allianz Fachberater.
Schritt 2: Beitragszahlung festlegen
Anhand der von Ihnen kalkulierten Kosten errechnen wir Ihren Beitrag. Ob Einmalzahlung, Jahres- oder Monatsbeitrag entscheiden allein Sie.
Schritt 3: Leistungen bestimmen
Nach Abschluss erhalten Sie mit der Versicherungspolice einen einfachen Fragebogen, in dem Sie uns Ihre Wünsche mitteilen können. Darüber hinaus haben wir für Sie einen telefonischen Beratungsdienst eingerichtet – dieser steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung.
Der Allianz BestattungsSchutzbrief bietet Ihnen weit mehr als nur eine Finanzierungshilfe für die Bestattungskosten:
- Das Mindesteintrittsalter für den Allianz BestattungsSchutzbrief beträgt 40 Jahre und das Höchsteintrittsalter 80 Jahre.
- Sie können sich für eine Versicherungssumme zwischen 3.000 und 15.000 Euro entscheiden.
- Das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital verwenden wir ausschließlich zur Finanzierung und Organisation der Bestattung sowie der Grabpflege. Sollten die Kosten für die Leistungen geringer ausfallen als geplant, zahlen wir den RestBetrag an den von Ihnen benannten Begünstigten aus.
- Leistungen des Schutzbriefs erbringen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands. Allerdings können wir auf Wunsch eine Rückholung aus dem Ausland organisieren.
- bei Bedarf können Sie die Versicherungsleistung auch nach Versicherungsbeginn durch Zuzahlungen aufstocken – höchstens jedoch auf 15.000 Euro.
- Die Allianz überprüft und kontrolliert die Qualität sowie die Kosten der Leistungen des Bestattungsunternehmens. Damit sorgen wir für eine langfristige Qualitätssicherung.
- bei Fragen zum Thema Nachlass und Testament berät Sie unser Service-Telefon. Außerdem können Sie eine Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Kontakt für ein Vorsorgegespräch
Jörg Riccius
Allianz Generalvertreter
Blankeneser Landstr. 88
22587 Hamburg
Telefon:040.889419210
Handy: 0173.6174650
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zur Internetseite
Hier finden Sie eine Liste von häufig gestellten Fragen und die Antworten dazu:
Gibt es Wartezeiten?
Da wir auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, zahlen wir das Kapital bei Tod in den ersten drei Jahren nach Abschluss nur dann aus, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt. Ansonsten zahlen wir die gezahlten Beiträge als Todesfallleistung aus. In diesem Fall erbringen wir keine Serviceleistungen.
Gilt die Wartezeit von drei Jahren auch für Einmalbeiträge?
Nein, die Wartezeit verkürzt sich dann auf ein Jahr.
Wer führt mit mir das Beratungsgespräch zu meinen Testaments- und Nachlassfragen?
Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie kostenfrei telefonisch berät – bis zu eine Stunde lang.
Muss ich alles sofort festlegen?
Nein, Sie können sich dafür angemessen Zeit lassen. Solange wir keine Vorgaben von Ihnen erhalten, entscheidet der von Ihnen benannte Bestattungsbevollmächtigte über die Gestaltung der Bestattung. Wenn Sie keinen bevollmächtigten bestimmen, organisieren wir ein Standardbegräbnis, dessen Umfang von der Höhe des vorhandenen Kapitals abhängt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich besser früher als später zu entscheiden. Sie können Ihre Wünsche aber auch jederzeit wieder ändern.
Kann ich das Bestattungsunternehmen frei wählen?
Ja. Hierfür benötigen wir aber präzise Angaben zum gewünschten Bestatter.
Kann ich die Versicherungsleistung nachträglich erhöhen?
Ja, die Allianz bietet Ihnen eine hohe Flexibilität. Durch Zuzahlungen oder den Einschluss einer Zuwachsvereinbarung kann die Versicherungsleistung auch nachträglich noch erhöht werden. Mit Zuzahlungen können Sie beispielsweise Ihren geänderten Bestattungswünschen Rechnung tragen.
Was geschieht, wenn ich im Ausland sterbe?
Die Leistungen aus dem Allianz BestattungsSchutzbrief erbringen wir nur in Deutschland. Die Rückholung aus dem Ausland nach Deutschland können wir allerdings auf Wunsch organisieren.
Können meine Hinterbliebenen meine Entscheidungen ändern (z. B. Erdbestattung anstelle von Seebestattung, anderer Sarg usw.)?
Nein, nur Ihre Wünsche sind für uns maßgebend. Das Gesamtkapital bei Tod verwenden wir ausschließlich zur Finanzierung und Organisation der Bestattung und gegebenenfalls zur Grabpflege. Die Restsumme zahlen wir erst aus, wenn alle von Ihnen gewünschten Leistungen erbracht sind.
Und was geschieht, wenn die Versicherungsleistung nicht für alle Wünsche ausreicht?
Das kann zum Beispiel bei Preissteigerungen eintreten. Wenn Ihr Bestattungsbevollmächtigter die restlichen Kosten übernimmt und den fehlenden Betrag direkt an den Bestatter zahlt, läuft alles wie von Ihnen gewünscht. Andernfalls organisieren wir eine Bestattung, für die wir uns am zur Verfügung stehenden Kapital und Ihren Wünschen zur Bestattung orientieren.
Ein Tipp: Mögliche Preissteigerungen können Sie durch Einschluss einer Zuwachsvereinbarung oder mit Zuzahlungen ausgleichen.
Ist die Bewirtung von Trauergästen mitversichert?
Nein, allerdings kann der Bezugsberechtigte ein eventuelles Restguthaben für diesen Zweck verwenden.
Werden Steuern fällig?
Die Leistungen der Bestattungsvorsorge sind einkommensteuerfrei. Wegen entsprechender Freibeträge fällt in der Regel auch keine Erbschaftsteuer an.
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